Rechtliche und wirtschaftliche Belange verlangen von den Kanalnetzbetreibern,
ihre Kanäle auf Dichtheit zu überprüfen. Um diesen Erfordernissen gerecht werden, bieten wir verschiedene Verfahren der Dichtheitsprüfung an:
• Prüfung von Schächten und Bauwerken • Prüfung von Haltungen (als Gesamthaltung oder abschnittsweise) • Prüfung von Muffen • Prüfung sanierter Teilabschnitte
Eine Dichtheitsprüfung kann von uns, gemäß den geltenden technischen Vorschriften DIN EN 1610, ATV-DVWK M 143 Teil 6, grundsätzlich mit Luftdruck (Verfahren „L“) oder mit Wasserdruck (Verfahren „W“) durchgeführt werden.
Die Prüfung von Schächten und Bauwerken erfolgt in der Regel als Füllstandsprüfung im Verfahren „W“, da eine Prüfung mit Luft zwar möglich, aber nicht sehr praktikabel ist.